Neue Ausrüstungsbestimmung des VDST

Nach einer neuen Bestimmung des VDST ist die Mitführung eines Ausrüstungsgegenstandes ab 01.04.2008 zwingend vorgeschrieben, wenn es sich bei dem Tauchgang um einen dekompressionspflichtigen Tauchgang handelt.

Am besten jetzt noch schnell zuschlagen: Dekokugel

Damit läuft das Austauchen auch ‚rund‘.

2 Antworten auf “Neue Ausrüstungsbestimmung des VDST”


  • Was bitte? Ne Dekokugel? die kenn ich nur von IKEA 🙂 du willst uns doch rollen oder??

    P.s. dein link funktioniert nicht bei mir 🙁

  • leider ists vorbei mit dem link, es war eine dekorkugel aus edelstahl, weil sie aber dekokugel genannt wurde und ich unweigerlich auf dekompression kam, musste ich dazu was schreiben 😉

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